Bennis Welt

Pirat, Physiker, Free Software Nerd

Archive for Januar 2012

Humble Indie Bundle für Android

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Ich habe schon öfter von Humble Bundles hier geschrieben. Nun ist es wieder soweit und diesmal umfasst die Liste der unterstützten Plattformen neben Windows, Mac und Linux zum ersten Mal auch Android. Das Bundle ist wie seine Vorgänger auch frei von DRM oder anderen Kopierschutzmechanismen. Man kann soviel zahlen wie einem die Spiele wert sind und einen Teil an wohltätige Organisationen wie der Child’s Play Charity und der Electronic Frontier Foundation (EFF) spenden. Zusätzlich sind die Spiele über Steam verfügbar.

Diesmal gibt vier Spiele. Anomaly: Warzone Earth, Osmos, und EDGE. Wer mehr als den Durchschnittspreis bezahlt bekommt World of Goo obendrauf. Die Spiele haben einen Einzelverkaufswert von 60 Dollar.

Wem die Spiele zusagen und das Bundle gerne hätte kann hier zuschlagen:
http://www.humblebundle.com/

Quelle:
http://blog.humblebundle.com/

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Januar 31, 2012 at 21:39

Immer mehr Städte bei ACTA Protesten dabei

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Die Liste der Orte des Protestes gegen ACTA am 11.2. wird immer länger. Nun sind es schon über 20 Städte die teilnehmen und mehrere Demos in anderen Städten sind in Planung. Ob eure Stadt dabei ist oder schon etwas organisiert wird findet ihr hier (Link zu Facebook).

Informiert Interessierte, Bekannte, Freunde und Verwandte davon, die davon vielleicht noch nichts gehört haben. Organisiert Fahrgemeinschaften und nehmt an den Demos teil. Je mehr, desto besser!

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Januar 31, 2012 at 21:13

E-Books kostenlos zum „echten“ Buch dazu?

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Eine Idee von Nicholas Carr. Was denkt ihr darüber?

So why give away the bits? Well, traditional book publishers have three big imperatives today:

(1) protect print sales for as long as possible (in order to fund a longer-term transition to a workable new business model);

(2) help keep physical bookstores in business (for the reasons set out in this article by Julie Bosman); and

(3) do anything possible to curb the power of Amazon.com, the publishers‘ arch-frenemy.

Bundling bits with atoms helps on all three fronts. First, you give people an added incentive to buy a print book. When it comes to paperbacks, in particular, a customer essentially gets the physical and electronic copies for the price they’d pay for an electronic copy alone. That changes the buying equation. Second, you do something that helps physical bookstores in their own end-of-days battle with Amazon. Suddenly, they have a strong new sales pitch. Third, by offering the ebooks in a standard, non-proprietary format (ePub, say), you make the Kindle, which doesn’t handle the ePub format, considerably less attractive, particularly for anyone buying their first e-reader. (Why buy one that’s not going to accept those free ebooks you’re going to get when you decide you want a print edition?)

Either Amazon stands firm with its proprietary format, or it retools the Kindle as a general purpose reader that can handle ePub. If it chooses the former course, it loses e-reader market share. If it takes the latter course, it weakens its grip on sales of ebooks and weakens the rationale for subsidizing Kindle purchases. There’s also one other potential benefit for publishers, which could be very important in the long run: By setting up their own site where customers download free ebooks, they open a direct relationship with book readers, something they’ve never really had before.

Rest und Quelle:
http://www.roughtype.com/archives/2012/01/why_publishers.php

GEMA vs Creative Commons

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Wie sehr der GEMA das Wohl ihrer Künstler am Herzen liegt, für die sie doch so sehr um das geistige Eigentum äh den eigenen Profit kämpft, zeigt erneut die Debatte darüber, ob GEMA Mitglieder ihre Musik auch unter der freien Creative-Commons-Lizenz veröffentlichen dürfen. Antwort der GEMA: Nein!

Selbst wenn sie ihre Tracks oder Alben unter einer CC-Lizenz (kurz CCPL) freigeben wollen – und besonders unter den Newcomern wollen das einige -, können sie das nicht, denn die Nutzungsrechte verwaltet ausschließlich ihre VG. Nicht einmal auf der eigenen Homepage darf eine Band ihre Musik ohne Weiteres online stellen. Sie muss entweder für die Streams ihrer eigenen Songs an die Gema zahlen (und bekommt das Geld nach Abzug der Verwaltungskosten dann wieder ausgeschüttet) oder muss sich eine gesonderte Erlaubnis von der Gema gegeben lassen

Und noch ein Schmankerl aus dem Artikel

Warum das mit der GEMA nicht gehen sollte, dazu schweigt sich die Stellungnahme aus. Es darf angenommen werden, dass eine konstruktive Lösung auch einfach nicht gewollt ist.

Die GEMA soll mir noch einmal mit ihrem weinenden Hundeblick kommen und mir verklickern wollen, dass sie sich für die Belange der Künstler einsetze. Einen feuchten Kehricht tut sie. Und solange sich das nicht ändert, ändert sich meine Meinung zur GEMA auch nicht. Abzockerverein!

Quelle:
http://irights.info/?q=node/2144

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Januar 31, 2012 at 19:05

Musikindustrie scheitert beim Versuch die Presse- und Meinungsfreiheit einzuschränken

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Die Geschichte ist schon etwas älter. Ich fasse sie mal eben kurz in ein paar Sätzen zusammen:

Heise, ein deutscher Verlag und Herausgeber bekannter Computerzeitschriften wie der c’t und iX berichtete 2005 über AnyDVD (Link: http://www.slysoft.com/de/anydvd.html), einer Software, die dem Benutzer hilft Kopien von DVDs und anderen optischen Datenträgern zu erstellen. Dabei hat der Verlag bei seiner elektronischen Version, presseüblich, einen Link zur betreffenden Seite des AnyDVD Anbieters eingefügt.

Die Musikindustrie sah dies zusammen mit dem Artikel als Hilfestellung zur Umgehung von Urheberrechten und Kopierschutzeinrichtungen. Diese schickte eine Mahnung die der Heise Verlag zurückwies und eine Klage beim Landgericht München I zur Folge hatte. Die Richter untersagtem dem Heise Verlag zwar nicht die Veröffentlichung des Artikels jedoch verboten sie eine Setzung von Links auf die AnyDVD Seite.

Beide Parteien legten Berufung ein. Der Heise Verlag wegen des Linkverbotes und die Musikindustrie um auch die Veröffentlichung des Artikels zu unterbinden. Das Oberlandesgericht München wies beide Anträge 2005 ab. Der Heise Verlag legte gegen dieses Urteil Verfassungsbeschwerde ein, die abgewiesen wurde.

2010 wurde, nachdem die Hauptsacheverfahren beider voriger Instanzen ihre Urteile bestätigten, der Bundesgerichtshof angerufen, der das Urteil der vorigen Instanzen revidierte und das Setzen von Links wieder erlaubte und zwar mit folgender Begründung:

Dem BGH zufolge sind Links im Rahmen der Online-Berichterstattung auf fremde Inhalte von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst, wenn sie „einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen“. Der Grundrechtsschutz umfasse die Meinungs- und Pressefreiheit in sämtlichen Aspekten: „Er erstreckt sich nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Form der Meinungsäußerung oder Berichterstattung; zum Recht auf freie Presseberichterstattung gehört gleichfalls neben der inhaltlichen die formale Gestaltungsfreiheit“, so der 1. Zivilsenat des BGH.

Gegen dieses Urteil legte die Musikindustrie Verfassungsbeschwerde ein, die heute abgewiesen wurde. Die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes stärkt erneut die Presse- und Meinungsfreiheit:

„Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerinnen wird der Inhalt der durch einen Link in Bezug genommenen Internetseite nicht schon qua Verlinkung zum Teil der vom Presseorgan geäußerten eigenen Meinung.“ Die Verfassungshüter stimmten dem BGH in der Meinung zu, „dass die Linksetzung als solche den Eingriff in Urheberrechte nicht erheblich vertiefe, weil die Seite des Softwareherstellers auch über eine Suchmaschine problemlos gefunden werden könne.“

Das heißt nun konkret, dass Linksetzung auf die AnyDVD-Seite von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind. Dieses Urteil darf als richtungsweisend für unsere freie Presse in Deutschland angesehen werden. Ich möchte mich recht herzlichbeim Heise Verlag für die Standhaftigkeit bedanken! Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nicht anfechtbar.

Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Musikindustrie-scheitert-mit-Verfassungsbeschwerde-gegen-Heise-Urteil-1424900.html

Hintergrund:
http://www.heise.de/Dokumentation-Heise-versus-Musikindustrie-437717.html

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Januar 31, 2012 at 15:04

Einreise wegen Wortwahl in Twitter verweigert

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Wie krank unsere Welt heute ist, lässt sich schön an einem aktuellen Beispiel erkennen. Ein Brite hatte bei Twitter geschrieben:

3 weeks today, we’re totally in LA pissing people off on Hollywood Blvd and diggin‘ Marilyn Monroe up!

und

[…] free this week for a quick gossip/prep before I go and destroy America?

Nun wurde ihm und seiner Freundin die Einreise in die USA verweigert, beide stundenlang von Mitarbeitern des Department of Homeland Security verhört und anschließend wieder nach Hause geschickt. Beide werden nun als potentielle Terroristen geführt.

Land of the brave and free. My ass…

Aber es zeigt schön, dass Geheimdienste Twitter, Facebook und andere soziale Netzwerke überwachen und Äußerungen dort drastische Folgen haben können. Hier ist es deutlich an der Zeit, da politisch etwas zu ändern.

Quelle:
http://www.golem.de/1201/89442.html

Night of the living maps

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notlm banner

Soll ein weltweiter Mapathon am 07 Feb. 2012 werden, bei dem alle Mapper zusammen in lokalen Parties die ganze Nacht lang bei Vollmond Luftbilder abzeichnen. Quasi eine LAN-Party für GIS-Freaks. Und weil man nach 8 Stunden wirklich sehr fertig aussehen wird, haben wir uns einfach ein furchteinflößendes Motto gewählt 😉

Notlm

Siehe:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Night_of_the_living_maps

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Januar 31, 2012 at 12:19

Startschuss für die Europäische Bürgerinitiative

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Am 1.4. soll es so weit sein. Bürgerinitiativen können ab dann auch auf EU-Ebene stattfinden.

Einwohner der Mitgliedsstaaten können mit dem Instrument schriftlich oder online Unterschriften sammeln, um eigene Gesetzgebungsverfahren in Brüssel anzustoßen oder ihren Unmut gegen bestehendes Recht auszudrücken. Dafür müssen aber mindestens eine Million Unterstützer aus zumindest einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten zusammengetragen werden. In jedem EU-Land ist eine Mindestanzahl von Unterschriften zu erreichen, damit diese zu dem erforderlichen Quorum zählen.

Das klingt für mich erst mal ganz gut. Ich bin auf die genaue Ausgestaltung der Mindestunterschriften gespannt, die man in jedem Land erreichen muss. Ein wenig kritisch sehe ich es aber schon an, dass man in jedem Land erst mal eine Hürde überspringen muss, damit die Unterschriften überhaupt zählen, bevor man dann eine weitere Hürde nehmen muss. Es wird sich zeigen, in wie weit dieses Instrument sich der Bürgerbeteiligung als nützlich erweist.

Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Warmlaufen-fuer-die-Europaeische-Buergerinitiative-1424912.html

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Januar 31, 2012 at 08:43

Bald Two-Strikes in Deutschland?

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Als in Frankreich das Three-Strikes-Gesetz verabschiedet wurde, wurde es recht schnell als verfassungswidrig vom Verfassungsgericht gekippt. Später wurde es korrigiert wieder eingebracht und erneut verabschiedet. Das HADOPI (Haute Autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur l’Internet) Gesetz sieht vor, dass nach zwei Vorwarnungen wegen Urheberrechtsverstößen der Zugang zum Internet beim dritten Mal nach einem vereinfachten Gerichtsverfahren gesperrt werden kann. Es ist also zur Zeit der krasseste Fall wie die Musikindustrie die Politik nutzt, um Ihre Pfründe zu sichern und ihr veraltetes Geschäftsmodell durch Gesetze sichern lässt.

Wer wenn nicht die FDP und ihre allseits bekannte Klientelpolitik kommt nun in Frage das Ganze auch bei uns in Deutschland einzuführen. Aber nicht als Three-Strikes-Modell, nein nein, sondern als Two-Strikes-Gesetz. Von einer „zeitnahe Entscheidung“ bezüglich den Warnhinweisen sprach Hans-Joachim Otto (FDP), parlamentarischer Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums. Eine Studie die das Bundeswirtschaftsministeriums in Auftrag gegeben hat, zeigt jedoch keine eindeutigen Hinweise, dass die Warnhinweise einen Nutzen bringen würden. Liebenswerterweise will er uns auch den letzten Schritt, nämlich die Trennung des Internetanschlusses ersparen.

Die GEMA, die für ihre kleinkindhafte Sperrung von Youtube Videos allseits bekannt ist, erklärte „Unsere französischen Kollegen sagen, die Warnmeldungen haben etwas bewirkt“, so GEMA-Geschäftsführer Harald Heker. Heker bezieht sich dabei auf Stellungnahmen der Verwertungsgesellschaft Sacem. An dieser Stelle erwähnt werden, dass sich die beteiligten Künstler in Frankreich, die sich in einer anderen Verwertungsgesellschaft, der Spediam zusammengeschlossen haben, eher unzufrieden mit dem dortigen Modell zeigen: „Für die darstellenden Künstler habe Hadopi nichts gebracht, sie partizipierten auch an der bisherigen legalen, kommerziellen Verwertung mit null Euro.“

Dringenden Handlungsbedarf im deutschen Urheberrecht meldete die Präsidentin des Deutschen Musikverlegerverbandes (DMV) Dagmar Sikorski an. Sie sei enttäuscht, „wenn in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung geschrieben“ werde, dass beim Streaming ja kein geistiges Eigentum den Besitzer wechsele.

Ich sehe auch dringenden Handlungsbedarf, aber in eine andere Richtung. Nämlich Aufklärung der Bevölkerung und Änderung des Urheberrechts, um die Künstler direkt profitieren zu lassen. Das Internet macht’s möglich. Wie das aussehen kann haben die Piraten schön beschrieben. Als lobenswertes zukunftsweisendes Modell möchte ich an dieser Stelle Jamendo erwähnen. Dort veröffentlichen Künstler ihre Musik zum freien Download unter einer Creative-Commons-Lizenz. Gleichzeitig gibt es eine Möglichkeit dem Künstler dafür direkt Geld zukommen zu lassen. Direktvertrieb wie er sein muss!

Es kann nicht angehen, dass Verwertungsgesellschaften, die sich nicht um die Belange der Künstler scheren, sondern ihren eigenen Profit durch Veränderung der vorherrschenden Geschäftsmodelle gefährdet sehen, die Urheberrechtspolitik dominieren. Die Politik darf sich nicht zum Handlanger einer aussterbenden Spezies machen. Entweder die Industrie verändert sich oder sie verschwindet in die Geschichtsbücher. Damit wäre sie auch nicht die erste oder letzte, der das passieren würde.

Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zeitnahe-Entscheidung-zu-Two-Strikes-in-Deutschland-1424228.html

Zuspruch für Piratenpartei wächst

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Während sich die Piratenpartei bundesweit bei etwa 5-8% bewegt, hat das Ergebnis der Berliner Landtagswahl und der Einzug in den Landtag der Partei noch mehr Auftrieb verschafft. So schaffen es die Piraten derzeit laut einer Forsa-Umfrage auf sage und schreibe 14%. Das bestätigt die neue Form der Politik, den die Piraten in den Landtag bringen. Endlich werden kritische Frage zu gesellschaftspolitischen Fragen gestellt um die sich die etablierten Parteien immer geschickt drücken konnten. So werden Themen wie der Schultrojaner und die Abfrage der Handyverbindungsdaten nun direkt im Landtag zur Sprache gebracht. Weiter so!