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Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

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Das Bundesverfassungsgericht hat den Eileintrag gegen die Vorratsdatenspeicherung nun bearbeitet und schränkt den Zugriff auf die gesammelten Daten stark ein. Im Gesetz ist die Rede, dass Ermittler:

auch bei „mittels Telekommunikation begangener Straftaten“ in den Datenbergen schürfen können sollen¹

Karlsruhe ändert diesen Wortlaut nun in:

Sicherheitsbehörden dürfen nur zur Verfolgung schwerer Straftaten [auf die Daten] zugreifen¹

Als Mitkläger freut mich dieses Urteil und ich hoffe, dass in der Hauptverhandlung das komplette Gesetz oder zumindest große Teile davon als verfassungswidrig abgewiesen werden.

Update: An dieser Stelle sei die Studie des Max-Planck-Instituts erwähnenswert:

Unter Berücksichtigung all[er anderen] Umstände ergibt sich, dass die Verfolgung von Straftaten zu gerade einmal 0,002% durch eine Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten effektiviert werden könnte. Schon allein durch Zufälle und statistische Einflüsse schwankt die jährliche Zahl der aufgeklärten Straftaten um ein Hundertfaches dieses Betrags²

Quelle:
[1] heise.de
[2] heise.de

Written by benniswelt

März 19, 2008 um 11:54

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