Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eileintrag gegen die Vorratsdatenspeicherung nun bearbeitet und schränkt den Zugriff auf die gesammelten Daten stark ein. Im Gesetz ist die Rede, dass Ermittler:
auch bei „mittels Telekommunikation begangener Straftaten“ in den Datenbergen schürfen können sollen¹
Karlsruhe ändert diesen Wortlaut nun in:
Sicherheitsbehörden dürfen nur zur Verfolgung schwerer Straftaten [auf die Daten] zugreifen¹
Als Mitkläger freut mich dieses Urteil und ich hoffe, dass in der Hauptverhandlung das komplette Gesetz oder zumindest große Teile davon als verfassungswidrig abgewiesen werden.
Update: An dieser Stelle sei die Studie des Max-Planck-Instituts erwähnenswert:
Unter Berücksichtigung all[er anderen] Umstände ergibt sich, dass die Verfolgung von Straftaten zu gerade einmal 0,002% durch eine Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten effektiviert werden könnte. Schon allein durch Zufälle und statistische Einflüsse schwankt die jährliche Zahl der aufgeklärten Straftaten um ein Hundertfaches dieses Betrags²
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