Bennis Welt

Pirat, Physiker, Free Software Nerd

MdEP Markus Ferber wurde von der Lobby überzeugt

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Wer sich noch an seine ursprüngliche Antwort weiter unten errinern kann, den wird die neue Antwort sicherlich verwundern. Vorallem da er jetzt den Mist der Lobby nachplappert…

früher:

Als nächsten Schritt wird sich nun das Europäische Parlament mit dem Vorschlag in zweiter Lesung befassen. Auch hier gehen die Meinungen der Abgeordneten weit auseinander und es ist vorhersehbar, dass der Richtlinienvorschlag noch weiter abgeändert wird. Die Haltung der im Rat vertretenen Regierungen ist für das Europäische Parlament inhaltlich so nicht hinnehmbar. Zudem ist die Missachtung der Beschlüsse des Parlaments durch die Ratsentscheidung eine offene Kampfansage. Das Parlament hat nun die Aufgabe, im Interesse der europäischen Bevölkerung den Vorschlag zu bearbeiten und dem Wählerwillen Gehör zu verschaffen.

jetzt:

Sehr geehrter Herr Lebsanft,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage bezüglich der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen. Dieses Thema wird in der Öffentlichkeit weitreichend diskutiert und leider auch oft missverstanden, weshalb ich Ihnen im Folgenden die Hintergründe des Richtlinienvorschlages sowie meinen Standpunkt dazu gerne erläutern möchte.

Heutzutage stützen sich moderne Erfindungen zunehmend auf Computerprogramme wie beispielsweise Mobiltelephone, intelligente Haushaltsgeräte und Maschinensteuerungen. Allerdings weichen die Rechtspraxen zur Erteilung von Patenten auf derartige Erfindungen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zum Teil erheblich voneinander ab. Das führt dazu, dass eine bestimmte Erfindung in einem Mitgliedstaat ein Patent erhält, während es ihr in einem anderen Mitgliedstaat verweigert wird.

Da dieser Zustand für den gemeinsamen Binnenmarkt der Europäischen Union nicht akzeptabel ist, hat die Kommission vorgeschlagen, das Patentrecht in diesem Feld mittels einer Richtlinie zu harmonisieren. Allerdings soll eine generelle Patentierbarkeit von bloßer Software – wie sie in den USA praktiziert wird – nicht ermöglicht werden. Kernvoraussetzung für die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen soll vielmehr das Vorliegen eines technischen Beitrags sein. Reine Computerprogramme wie z.B. zur Datenverarbeitung, leisten keinen Beitag zur technischen Weiterentwicklung und bleiben daher von der Patentierbarkeit ausgenommen. Insofern ist die oft gebrauchte Bezeichnung Softwarepatent-Richtlinie irreführend und schlichtweg falsch.

Bei den Beratungen des Europäischen Parlaments in erster Lesung, wurde das Hauptaugenmerk auf die Definition des „technischer Beitrag“ gelegt. Zum einen dürfe der Begriff nicht zu weit ausgedehnt werden, zum anderen solle deutlich werden, dass reine Software nicht patentfähig sein soll.

Der Rat hat in seinem Gemeinsamen Standpunkt die wesentlichen Änderungswünsche des Europäischen Parlaments aufgenommen und einen ausgewogenen Vorschlag vorgelegt. Dieser betont die Notwendigkeit eines technischen Beitrags und unterstreicht gleichzeitig, dass die neue Erfindung auch gewerblich anwendbar sein muss. Weiterhin wird ausdrücklich unterstrichen, dass ein Computerprogramm als solches nicht patentierbar ist. Auch die Befürchtung, einzelne bisher freie Softwareelemente könnten durch eine nachträgliche Patentierung geschützt werden, ist nicht berechtigt. Denn das Patent schützt nur die Erfindung in ihrer Gesamtheit, also die technische Idee, die hinter der Erfindung steckt. Einzelne Elemente der Erfindung werden weiterhin vom Urheberrecht geschützt.

Ich begrüße den Gemeinsamen Standpunkt des Rates, da er einen gelungenen Ausgleich der unterschiedlichen Positionen zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission schafft. Allerdings muss das Europäische Parlament in der bevorstehenden zweiten Lesung besonders darauf achten, dass die Patentierbarkeit nicht zu weit eingeschränkt wird. Denn nur wenn sich EDV-gestützte Erfindungen noch lohnen, kann ein innovationsfreudiges Klima in der europäischen Softwareindustrie entstehen. Der technische Fortschritt darf nicht durch ein zu weit eingeschränktes Patentrecht gebremst werden.

Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen der IT-Branche sind Patente überlebenswichtig. Gäbe es nämlich die Möglichkeit der Patentierung nicht, würden große Unternehmen sehr schnell deren Ideen übernehmen und in eigenen Produkten wirtschaftlich vermarkten. Im Jahr 2003 wurde beispielsweise Microsoft wegen der Nutzung einer Erfindung eines kleinen Entwicklers zu 520 Mio. US-Dollar Schadensersatz verurteilt.

Mit Blick auf die zweite Lesung gibt es im Europäischen Parlament noch Diskussionsbedarf über die konkrete Ausformulierung des „technischen Beitrags“, wobei ich die Gefahr sehe, dass über das Ziel hinausgeschossen werden könnte und die Patentierbarkeit zu weit eingeschränkt werden könnte. Außerdem bleibt zu klären, wie weit die Patentansprüche reichen sollen und wann es zum Ausschluss der Patentierbarkeit kommen sollte.

Ich bin jedoch sehr zuversichtlich, dass wir diese Punkte noch werden klären können und endlich Rechtssicherheit auf diesem sensiblen Gebiet werden schaffen können.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Written by benniswelt

Mai 5, 2005 um 17:17

Veröffentlicht in Main

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