Beitrag verschlagwortet mit ‘Anonymität’
Gericht sieht Anonymität im Internet durch Grundgesetz geschützt
Dieser Beitrag sollte eigentlich schon gestern erscheinen, bitte verzeiht mir diese Nachlässigkeit
Das Oberlandesgericht Hamm hat das Recht auf Anonymität im Internet gestärkt. Konkret ging es um einen Arzt, der sich beleidigt gefühlt hat und deswegen die Identität des anderen erfahren wollte. Diese Anfrage hat das Gericht nicht zugelassen.
Das Gericht sieht die anonymen Äußerungen durch das Grundgesetz geschützt.
Auch die Abwägung zwischen dem Recht auf Kommunikationsfreiheit des Kritikers und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arztes “führt im vorliegenden Fall zu dem Ergebnis, dass dem Recht der Kommunikationsfreiheit der Vorrang zu gewähren ist.”
Zudem bestätigt das Gericht die Vermutung, dass ein Ende der Anonymität zu Selbstzensur führen würde, was in einer Demokratie logischerweise nicht erstrebenswert ist.
Eine Abkehr von der Anonymität, also “[die] Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern.”
Wenn das jetzt noch wer den ganzen Post-Privacy-Leuten in der CDU verklickern würde, dann wäre der Tag gerettet. Kauders Two-Strike-Regelung muss dann wohl auch wieder ein Gericht zerschmettern, ich sehe es schon kommen.
Quelle:
Golem.de
CDU gegen Anonymität im Internet
Ich sage Danke im Namen aller Piraten
Macht weiter so und die Piraten ziehen mit zweistelligen Prozentwerten in den Bundestag ein. Ein paar Zitate will ich aber meinen Lesern nicht vorenthalten:
Von
Die Gestaltung unserer Zukunft kann nicht einigen wenigen Meinungsmachern oder selbsternannten Netzaktivisten überlassen werden.
über den Klassiker
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum
und
Eine anonyme Teilhabe am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess ist abzulehnen
ist alles dabei. Ich empfehle der Union mal Paragraphen §13 Satz 6, aus dem Telemediengesetz zu lernen:
Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren
*Kopfschüttel*
Quelle:
Netzpolitik.de
Der beste Kommentar dort von Autolykos:
Die CDU scheint ja unter “geheimen Wahlen” zu verstehen, daß man beim Wählen nicht weiß, was die Volksvertreter dann machen werden
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